Verarbeitungsverzeichnis

Für Agenturen ist es in jedem Fall notwendig ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, denn die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich, sondern ist das Kerngeschäft (DSGVO Art. 30 Abs. 5).
Weiter werden oft sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, in dem Fall meistens Daten zur sexuellen Orientierung und dem Sexualleben (DSGVO Artikel 9 Absatz 1).