Escort und WhatsApp

Wenn WhatsApp geschäftlich genutzt wird, muss einiges beachtet werden, denn der zum Facebook Konzern gehörende Messenger hält sich nicht in allen Aspekten an das europäische Datenschutzrecht.
Der Facebook Konzern verknüpft alle Daten seiner Dienste Facebook, Instagram und WhatsApp miteinander. Das ist nach den aktuellen Datenschutzgesetzen nur mit der ausdrücklichen und freiwilligen Zustimmung der Nutzer erlaubt. Dazu liest WhatsApp das gesamte Kontaktverzeichnis aus und schickt alle Daten in die USA zu Facebook.
Wer selbst bei WhatsApp angemeldet ist, hat bei der Installation diese Erlaubnis erteilt, wenn auch nicht explizit danach gefragt wurde.

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Informationspflicht für Escorts

Die DSGVO schreibt nicht nur für alle Betreiber einer Webseite eine Informationspflicht vor, sondern jeder, der persönliche Daten erfasst oder übermittelt bekommt, muss seiner Informationspflicht nachkommen. Das bedeutet, das auch Escorts, wenn sie von ihrer Agentur den Namen und die Telefonummer eines Interessenten bekommen, den Betroffenen über die Verwendung seiner Daten informieren müssen.

Da viele Escorts weder eine eigene Webseite betreiben und noch ein Büro haben, kann das schwierig werden. Außerdem möchte man ein Date sicherlich nicht mit dem Verlesen der Datenschutzvorschriften beginnen. Wir bieten deshalb hier eine allgemeingültige Variante zum Download an.

Information DSGVO Escort (PDF)
Web Version

Es kann auch der QR Code hier beispielsweise auf die Rückseite einer Visitenkarte gedruckt werden.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier

Verarbeitungsverzeichnis

Für Agenturen ist es in jedem Fall notwendig ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, denn die Verarbeitung erfolgt nicht nur gelegentlich, sondern ist das Kerngeschäft (DSGVO Art. 30 Abs. 5).
Weiter werden oft sogenannte besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet, in dem Fall meistens Daten zur sexuellen Orientierung und dem Sexualleben (DSGVO Artikel 9 Absatz 1).

Ist eine Vermittlungsagentur zur Benennung eines Datenschutzbeauftragen (DSB) verpflichtet?

Es gibt einige Regelungen zum Thema Benennung eines Datenschutzbeauftragen. Die erste ist die DSGVO Art 37 Abs. 1c

Zitat: Wenn … die Kerntätigkeit des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten gemäß Artikel 9 … besteht.

Im Artikel 9 Abs. 1 ist dann zu lesen

Zitat: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, … oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt. „Ist eine Vermittlungsagentur zur Benennung eines Datenschutzbeauftragen (DSB) verpflichtet?“ weiterlesen

besondere Daten…

SexdienstleisterInnen und Betreiber von Zimmervermietungen, Anbieter von Zusatzleistungen, Escort- und Werbeagenturen müssen sich an die DS-GVO und das Bundesdatenschutzgesetz (neu) halten. Oft ist es sogar notwendig einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, da die verarbeiteten Daten zu den „besonderen Daten“ nach DS-GVO gehören. (Artikel 9 Abs.1, Artikel 37 Abs. 1c DS-GVO)

Datenschutz für SexdienstleisterInnen

Guten Tag, wir haben es uns zur Aufgabe gemacht SexdienstleisterInnen und Betreiber bei der Einhaltung von Datenschutzvorschriften zu unterstützen. Das können insbesondere die nötigen Datenschutzerklärungen für die Webseiten aber auch Verfahrensverzeichnisse und Datenschutzrichtlinien nach DS-GVO sein.